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Ein geerbtes Haus verkaufen – Das sollten Sie beachten

on 9. Oktober 2020

Verkaufen, vermieten, selbst nutzen – drei Fragen zur Entscheidung. Ist das Erbe angenommen und sind die Eigentums- und Erbschaftsverhältnisse geklärt, stellt sich die Frage der weiteren Nutzung oder Verwertung der Immobilie. Eigentum verpflichtet, auch geerbtes.

Die Möglichkeiten sind hierbei überschaubar. Die Grundvoraussetzungen, die die Entscheidung schließlich bestimmen, jedoch komplex. Einerseits spielen persönliche Faktoren eine wichtige Rolle und andererseits sind die Immobilie an sich, ihr Zustand, mit ihr verbundene Kosten und ihr Wert von Bedeutung. Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, muss der neue Besitz eingehend geprüft werden:

1. In welchem Zustand befindet sich die Immobilie?

Im Idealfall wurden Haus oder Wohnung gerade frisch saniert. Im Realfall sollte geprüft werden, wann welche Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten vorgenommen wurden. Spätestens jetzt ist der Blick ins Grundbuch unumgänglich. Im Fall einer Eigentumswohnung müssen auch die das Gemeinschaftseigentum betreffenden Unterlagen geprüft werden.

2. Welche Kosten sind mit der Immobilie assoziiert?

Hier sind einerseits laufende Positionen wie Betriebs- und Nebenkosten und Kapitaldienste (Zins- und Tilgungszahlungen) und andererseits zu erwartende Kosten im Zusammenhang mit einer mögliche Nutzung oder notwendigen Aufwertung zu beachten. Besteht ein Renovierungs- oder Instandhaltungsstau, werden Investitionen nötig, die bei der Entscheidung über die zukünftige Nutzung der Immobilie nicht vernachlässigt werden sollten.

Ein geerbtes Haus verkaufen
Renovierung

3. Was ist der Wert der Immobilie?

Neben der Immobilie an sich, beeinflussen die geographische Lage sowie Tendenzen und Entwicklungen des Immobilienmarktes innerhalb der spezifischen Mikro- und Makrolage den Wert einer Immobilie. Eine erste Orientierung bieten gängige Immobilienportale und unsere Checkliste [Link: Checkliste]. Die Angebotspreise von Vergleichsobjekten sind jedoch mit Vorsicht zu genießen, da jede Immobilie individuell und ihr Wert von einer Vielzahl Faktoren abhängig ist. Daher ist es ratsam, sich an einen Gutachter oder professionellen Immobilienmakler zu wenden. Die Kosten eines Gutachtens ergeben sich aus den entsprechenden Honorartabellen (§194 BauGB). Zudem bieten viele Immobilienmakler eine kostenlose Vergleichsanalyse an, die den aktuell erzielbaren Verkaufspreis im jeweiligen Immobilienmarkt widerspiegelt.

 

Sind diese Fragen beantwortet, kann eine individuelle Entscheidung getroffen werden. Ist eine Eigennutzung angedacht, kann geprüft werden, ob die nötigen Investitionen für Renovierungen, Umbauten etc. sowie die laufenden Kosten tragbar sind und ob im Falle einer Erbengemeinschaft eine Auszahlung der Miterben möglich ist. Ähnliches gilt für eine zeitweilige oder dauerhafte Vermietung sowie Verpachtung.

Zuletzt kann auch über einen Verkauf nachgedacht werden. Suchen Sie im Zweifelsfall Unterstützung bei einem professionellen und vertrauenswürdigen Immobilienmakler oder Anwalt. Zur Vermeidung unliebsamer Überraschungen empfiehlt sich der offensive Umgang mit dem Erbe zu Lebzeiten.

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