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Dudek & König Immobilien Berlin
Dudek & König Immobilien Ratgeber "Immobilie in der Scheidung"
030 27017688-0

RATGEBER

IMMOBILIE

IN DER SCHEIDUNG

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VERKAUFEN?
PARTNER AUSZAHLEN?
VERMIETEN?
TEILUNGSVERSTEIGERUNG?

Eine Gemeinsame Immobilie lässt sich nicht so einfach aufteilen.

Ihre Möglichkeiten mit Vor- und Nachteilen

Nach der Trennung / Scheidung stellt sich die Frage nach dem Umgang mit dem gemeinsamen Immobilienvermögen. Wir nennen Ihnen kurz Ihre Möglichkeiten mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

VERKAUFEN

Der Verkauf ist die ideale Lösung, unteilbares Immobilienvermögen in teilbares Geldvermögen umzuwandeln.

Wir nehmen eine Einschätzung Ihrer Immobilie vor, auch gerne durch einen Gutachter und suchen einen geeigneten Käufer.

Vorteile

Entemotionalisiertes Teilungsverfahren

klare Vermögensteilung

finaler Abschluss

Mit der Einbindung des richtigen Maklers erzielen Sie den bestmöglichen Verkaufserlös.

Nachteile

Ideeller Verlust

Standortwechsel

AUSZAHLUNG DER/DES PARTNERIN/PARTNERS UND VERBLEIB EINER PARTEI IM EHEMALS GEMEINSAMEN HEIM

Wir helfen gerne bei der Ermittlung des Verkaufswertes und beraten Sie gerne bei der Suche nach einem Finanzierer.

Vorteile

Bei gemeinsamen Kindern verlieren diese nicht ihr Zuhause.

Eine Partei kann das gewohnte Umfeld behalten.

Die Immobilie kann an die nächste Generation vererbt werden, Vermögensbildung bei den Kindern.

Finaler Abschluss der Partnerschaft.

Nachteile

Möglicherweise kann eine Partei das ehemals gemeinsame Heim nicht alleine finanziell stemmen.

Emotionaler Aspekt, insbesondere wenn eine neue Partnerschaft hinzukommt.

Ermittlung der Höhe der Ausgleichszahlung

VERMIETUNG DER IMMOBILIE

Beide Parteien verlassen das gemeinsame Heim und vermieten diese an Dritte.

Wenn Sie Ihrer Immobilie zur Miete anbieten möchten, ermitteln wir gerne einen üblichen Mietzins für Sie und helfen Ihnen, Ihr Objekt auf dem Markt zu platziere um die Sichtbarkeit Ihres Objektes zu erhöhen.

Vorteile

Das Immobilienvermögen bleibt bestehen und kann an die nächste Generation vererbt werden.

Es können regelmäßige zusätzliche Einkünfte generiert werden.

Nachteile

Beide Parteien müssen ein neues Heim finden, ohne Geldvermögen aus einem Verkauf zu erzielen

Kein finaler Abschluss der gescheiterten Beziehung

Fortlaufender Vermietungsaufwand

TEILUNGSVERSTEIGERUNG

Die Teilungsversteigerung ist eine Zwangsvollstreckung, und sollte nur dann zum Tragen kommen, wenn eine einvernehmliche Lösung, die in aller Regel wirtschaftlich sinnvoller ist, nicht gefunden werden kann. Sie ist die letzte Möglichkeit, sich auseinander zu dividieren.

Der Antrag kann formlos aber schriftlich beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Sie benötigen außerdem einen Grundbuchauszug.

Vorteile

Finaler Abschluss der gescheiterten Beziehung

Unteilbares Immobilienvermögen wird in teilbares Geldvermögen umgewandelt.

Sollte eine Partei die Immobilien erwerben wollen, hat sie hier die Möglichkeit des Erwerbs zu einem günstigen Preis.

Nachteile

Häufig die wirtschaftlich schlechteste Lösung

Die Umwandlung der Eigentumsverhältnisse wird von Dritten, dem Gericht und den Erwerbern diktiert.

Sollte eine Partei die Immobilien erwerben wollen, hat die andere Partei hier einen geringen Ausgleichsbetrag.

Bieten Dritte mit, kann die Immobilie zu ungünstigen Konditionen für beide Parteien dauerhaft verloren gehen. Ein Vorkaufsrecht besteht nicht.

Häufig muss das Gericht über die Aufteilung des Verkaufserlöses nach Abzug aller Kosten entscheiden. Bis dahin wird das Geld auf einem Sperrkonto hinterlegt.

Die Teilungsversteigerung ist in aller Regel mit negativer Energie verbunden, häufig hoch emotional und mit einem ungewissen Ausgang verbunden.

Wir beraten Sie gerne umfassend zu Ihren Möglichkeiten unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche. Die Erstberatung ist für Sie kostenfrei, auch bei Beauftragung zur Veräußerung, zur Versteigerung oder zur Vermietung entstehen Ihnen keine Kosten.

Und keine Sorge, wir werden Ihr Postfach nicht mit Werbung zuschütten – das ist nicht unser Stil.

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